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Sachsen beschließt KI-Gesichtserkennung und Verhaltensscanner für die Polizei - Kritiker warnen vor Einstieg in den Überwachungsstaat

Was wirklich drin steht

Der Sächsische Landtag hat am 25. Juni 2026 mit knapper Mehrheit von 60 zu 53 Stimmen ein neues Polizeivollzugsdienstgesetz verabschiedet, das der Polizei weitreichende KI-gestützte Überwachungsbefugnisse einräumt. Die Minderheitsregierung aus CDU und SPD konnte das Gesetz nur mit Unterstützung des BSW durchbringen - elf der fünfzehn BSW-Abgeordneten stimmten dafür. Grüne, Linke und AfD stimmten dagegen. Konkret ermöglicht das Gesetz: Echtzeit-Gesichtserkennung durch KI-Systeme an Überwachungskameras, die Personen über mehrere Kameras hinweg verfolgen können; sogenannte Verhaltensscanner, die Bewegungsmuster analysieren und bei Erkennung von Waffen, gefährlichen Gegenständen oder verdächtigem Verhalten automatisch Alarm schlagen; biometrische Gesichtssuche im Internet, bei der Polizei frei zugängliche Online-Daten mit Gesichtern und Stimmen abgleichen kann; eine Plattform für automatisierte Datenanalyse; sowie den Einsatz von Staatstrojanern zum Mitlesen verschlüsselter Messenger wie WhatsApp oder Signal. Die Echtzeit-Gesichtserkennung ist laut Gesetzestext auf enge Anwendungsfälle beschränkt: Abwehr terroristischer Gefahren, Suche nach vermissten Personen sowie nach Opfern von Entführung, Menschenhandel oder sexueller Ausbeutung. Das Gesetz trat am 26. Juni 2026 in Kraft. Hintergrund ist ein Urteil des Sächsischen Verfassungsgerichtshofs vom 25. Januar 2024, das Teile des bisherigen Polizeigesetzes für verfassungswidrig erklärt und dem Landtag eine Frist bis zum 30. Juni 2026 für eine Neuregelung gesetzt hatte.

Unsere Einordnung

Dieses Gesetz verdient eine rote Bewertung, weil es eines der umfassendsten KI-Überwachungspakete darstellt, das ein deutsches Bundesland je beschlossen hat - mit konkreten Auswirkungen auf die Grundrechte der Bürger. Die berechtigte Sorge: Echtzeit-Gesichtserkennung im öffentlichen Raum schafft eine Infrastruktur, die weit über den ursprünglichen Einsatzzweck hinaus genutzt werden kann. Auch wenn das Gesetz die Gesichtserkennung auf enge Szenarien wie Terrorabwehr und Vermisstensuche beschränkt, zeigt die Erfahrung aus anderen Ländern, dass solche Beschränkungen über die Zeit aufgeweicht werden. Die Verhaltensscanner sind besonders problematisch: Algorithmen, die 'verdächtiges Verhalten' erkennen sollen, haben nachweislich hohe Fehlerquoten und können bestimmte Bevölkerungsgruppen unverhältnismäßig oft als verdächtig markieren. Der Chaos Computer Club warnte vor erheblichem Missbrauchspotenzial. Die Grünen sprachen von einem 'Frontalangriff auf Bürgerrechte'. Gleichzeitig ist der Kontext wichtig: Das Verfassungsgericht hatte eine Neuregelung verlangt, und die Befürworter argumentieren, dass die Polizei zeitgemäße Werkzeuge benötigt. Die Frage ist, ob das Gesetz die richtige Balance zwischen Sicherheit und Freiheit findet - oder ob es zu weit geht.

Relevanz für Deutschland

Diese Entwicklung ist für ganz Deutschland relevant, nicht nur für Sachsen. Erstens setzt das Gesetz einen Präzedenzfall: Wenn ein Bundesland KI-Gesichtserkennung und Verhaltensscanner einführt, steigt der Druck auf andere Länder, nachzuziehen. Niedersachsen plant bereits ein ähnliches Polizeigesetz mit KI-Befugnissen, und Baden-Württemberg hat im Koalitionsvertrag KI-gestützte Videoüberwachung angekündigt. Zweitens steht das sächsische Gesetz in einem Spannungsverhältnis zum EU AI Act, der biometrische Echtzeit-Identifikation im öffentlichen Raum grundsätzlich verbietet - mit eng definierten Ausnahmen für Strafverfolgung. Die Frage, ob das sächsische Gesetz mit dem EU AI Act vereinbar ist, dürfte juristisch noch geklärt werden müssen. Drittens betrifft das Thema jeden, der sich in öffentlichen Räumen bewegt: Die Vorstellung, dass KI-Systeme das eigene Verhalten analysieren und als 'verdächtig' einstufen könnten, ist genau die Art von KI-Angst, die auf realen Entwicklungen basiert. Viertens zeigt der knappe Abstimmungsausgang (60:53) und die ungewöhnliche Koalition aus CDU, SPD und BSW, wie umstritten diese Überwachungsbefugnisse selbst innerhalb der politischen Landschaft sind.

Faktencheck

Die Verabschiedung des Polizeigesetzes am 25. Juni 2026 mit 60 zu 53 Stimmen wird übereinstimmend von Heise Online, netzpolitik.org und der Freien Presse berichtet. Die konkreten Überwachungsbefugnisse - Echtzeit-Gesichtserkennung, Verhaltensscanner, biometrische Internetsuche und Staatstrojaner - sind im Gesetzestext dokumentiert und werden von allen Quellen identisch wiedergegeben. Die Kritik des Chaos Computer Clubs und der Grünen-Fraktion ist durch deren eigene Pressemitteilungen belegt. Das zugrunde liegende Verfassungsgerichtsurteil vom 25. Januar 2024 und die Frist bis 30. Juni 2026 sind in den Berichten von netzpolitik.org und Heise dokumentiert. Die Abstimmungskoalition aus CDU, SPD und BSW wird von allen Quellen bestätigt.

Quelle

  • https://www.heise.de/news/Sachsens-neues-Polizeigesetz-KI-Fahndung-und-Gesichtserkennung-beschlossen-11345047.html
  • https://netzpolitik.org/2026/polizeirechtsnovelle-verabschiedet-landtag-ermoeglicht-massive-ueberwachung-in-sachsen/
  • https://www.freiepresse.de/nachrichten/sachsen/ki-kameras-gesichtserkennung-chat-ueberwachung-was-das-neue-polizeigesetz-fuer-die-buerger-bedeutet-artikel14299491
  • https://www.gruene-fraktion-sachsen.de/presse/pressemitteilungen/2026/polizeigesetz-beschlossen/
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