Ab 2. August: Chatbots müssen als KI erkennbar sein
Was wirklich drin steht
Am 2. August 2026 treten die Transparenzpflichten nach Artikel 50 der europäischen KI-Verordnung (EU AI Act) in Kraft. Konkret bedeutet das drei Pflichten: Erstens müssen Anbieter von KI-Systemen, die direkt mit Menschen interagieren (zum Beispiel Chatbots), Nutzer klar darüber informieren, dass sie mit einer KI kommunizieren, es sei denn, dies ist aus den Umständen offensichtlich. Zweitens müssen Anbieter von KI-Systemen, die synthetische Inhalte erzeugen (Bilder, Audio, Video), diese Inhalte in einem maschinenlesbaren Format als KI-generiert kennzeichnen. Drittens müssen KI-generierte oder KI-manipulierte Texte, die zu Themen von öffentlichem Interesse veröffentlicht werden, als solche gekennzeichnet werden. Eine Ausnahme besteht, wenn ein Mensch den Text redaktionell geprüft hat und die redaktionelle Verantwortung trägt. Verstöße gegen diese Transparenzpflichten können mit Geldbußen von bis zu 15 Millionen Euro oder 3 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes geahndet werden, je nachdem welcher Betrag höher ist. Wichtig: Der EU-Rat hat am 29. Juni 2026 die sogenannte Omnibus-Verordnung verabschiedet, die die Fristen für Hochrisiko-KI-Systeme von August 2026 auf Dezember 2027 verschiebt. Die Transparenzpflichten nach Artikel 50 sind davon jedoch nicht betroffen und gelten wie geplant ab dem 2. August 2026.
Unsere Einordnung
Wer in der EU einen Chatbot betreibt, muss ab dem 2. August klar kennzeichnen, dass Nutzer mit einer KI sprechen. Bei Verstößen drohen bis zu 15 Millionen Euro Strafe. Das ist eine konkrete Antwort auf die verbreitete Sorge, dass KI-Systeme Menschen unbemerkt manipulieren oder täuschen könnten. Zum ersten Mal gibt es in einem G7-Raum verbindliche Kennzeichnungspflichten für Chatbots und Deepfakes mit echten Sanktionen. Für Verbraucher ist das ein klarer Gewinn an Transparenz: Wer mit einem KI-System spricht, soll das auch wissen. Gleichzeitig ist die Regelung pragmatisch: Wenn aus den Umständen bereits klar ist, dass es sich um eine KI handelt (etwa bei einem offensichtlich als KI-Assistent gekennzeichneten Dienst), entfällt die Pflicht. Auch menschlich redigierte Texte mit redaktioneller Verantwortung sind ausgenommen. Allerdings zeigt die Verschiebung der Hochrisiko-Fristen durch die Omnibus-Verordnung, dass die EU bei den komplexeren Anforderungen dem Druck der Industrie nachgegeben hat. Die Transparenzpflichten gelten dennoch wie geplant, was zeigt, dass die EU zumindest bei grundlegenden Verbraucherrechten keine Kompromisse macht.
Relevanz für Deutschland
Für Deutschland ist der 2. August ein konkreter Stichtag, der viele Unternehmen direkt betrifft. Die IHK Köln warnt bereits aktiv vor den neuen Pflichten: Jedes Unternehmen, das einen Chatbot auf seiner Website, in seiner App oder im Kundenservice einsetzt, muss prüfen, ob die Kennzeichnung den Anforderungen entspricht. Das betrifft nicht nur Tech-Konzerne, sondern auch Mittelständler mit KI-gestütztem Kundenservice, Online-Shops mit Chatbot-Beratung und Medienunternehmen, die KI-generierte Inhalte veröffentlichen. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat parallel den Prüfstandard A5 für KI-Sicherheit zur Diskussion gestellt, was den deutschen Regulierungsrahmen weiter stärkt. Für kleine und mittlere Unternehmen reicht laut IHK in den meisten Fällen eine einfache, verständliche Kennzeichnung aus. Die nationale Marktüberwachungsbehörde in Deutschland wird für die Durchsetzung zuständig sein. Besonders relevant: Die Pflicht gilt auch für ausländische Anbieter, deren KI-Systeme EU-Nutzer erreichen, was einen Schutz für deutsche Verbraucher unabhängig vom Sitz des Anbieters schafft.
Faktencheck
Die Transparenzpflichten nach Artikel 50 des EU AI Act sind im Gesetzestext verankert und treten planmäßig am 2. August 2026 in Kraft. Die IHK Köln bestätigt dies in ihrer Unternehmensberatung und nennt die konkreten Pflichten für Chatbot-Betreiber. Die Omnibus-Verordnung, die am 29. Juni 2026 vom EU-Rat verabschiedet wurde, verschiebt die Fristen für Hochrisiko-KI-Systeme (Anhang III) auf Dezember 2027, lässt aber die Artikel-50-Transparenzpflichten ausdrücklich unberührt. Dies wird von der Cloud Security Alliance, Holland & Knight und Travers Smith übereinstimmend bestätigt. Die Bußgelder von bis zu 15 Millionen Euro oder 3 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes sind direkt im EU AI Act festgelegt (Artikel 99). Die Ausnahme für menschlich redigierte Texte mit redaktioneller Verantwortung findet sich in Artikel 50 Absatz 4 des AI Act.
Quelle
- • https://www.ihk.de/koeln/hauptnavigation/digitalisierung-und-innovation/digitalisierung/transparenzpflichten-nach-der-ki-verordnung-7100068
- • https://www.techtimes.com/articles/321174/20260721/eu-finalizes-ai-disclosure-rules-watermarking-mandate-outpaces-technology.htm
- • https://www.ad-hoc-news.de/wirtschaft/ki-transparenz-ab-august-neue-kennzeichnungspflichten-fuer-chatbots-und/69791178
- • https://cubbbix.com/blog/ai-regulation-july-2026-global-update/