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GEMA vs. Suno: München fällt erstes KI-Musik-Urteil Europas

Was wirklich drin steht

Am 31. Juli 2026 verkündet die 42. Zivilkammer des Landgerichts München I das Urteil im Rechtsstreit GEMA gegen den KI-Musikgenerator Suno (Aktenzeichen 42 O 763/25). Es ist das erste Urteil in Europa, das sich mit der Nutzung von urheberrechtlich geschützten Audioinhalten durch KI-Unternehmen befasst. Die GEMA hatte die Klage am 21. Januar 2025 eingereicht, nachdem Suno auf eine Lizenzanfrage nicht reagiert hatte. Im Zentrum stehen sechs bekannte Songs, deren Komponisten von der GEMA vertreten werden: 'Forever Young' (Alphaville), 'Atemlos' (Kristina Bach), 'Daddy Cool' und 'Rasputin' (Boney M.), 'Big in Japan' (Alphaville) und 'Mambo No. 5' (Lou Bega). Die GEMA argumentiert, dass Suno diese Werke ohne Lizenz zum Training verwendet hat und dass der Musikgenerator bei entsprechenden Prompts Songs produziert, in denen die Originalwerke klar erkennbar sind. Suno bestreitet dies und argumentiert, dass die fraglichen Stücke nicht urheberrechtlich geschützt seien, in den Outputs nicht erkennbar seien und die Trainingsdaten nicht im Modell gespeichert würden. Die mündliche Verhandlung fand am 9. März 2026 statt. Das ursprünglich für den 12. Juni angesetzte Urteil wurde aus verwaltungstechnischen Gründen auf den 31. Juli verschoben.

Unsere Einordnung

Dieses Urteil könnte die Spielregeln für KI-Training in Europa grundlegend verändern. Gibt das Gericht der GEMA recht, wäre erstmals gerichtlich festgestellt, dass KI-Plattformen für das Training mit urheberrechtlich geschützter Musik Lizenzen benötigen. Das würde nicht nur Suno betreffen, sondern auch andere Anbieter wie Udio oder die Musik-Funktionen von Google und Meta. Entscheidet das Gericht für Suno, könnte das als Signal verstanden werden, dass KI-Training unter bestimmten Bedingungen ohne Lizenz zulässig ist. Beide Seiten haben nachvollziehbare Argumente: Die GEMA vertritt die berechtigten Interessen der Musikschaffenden an fairer Vergütung. Suno argumentiert mit technischen Aspekten des Trainingsprozesses. Unabhängig vom Ausgang wird das Urteil Signalwirkung für ganz Europa haben. Ein paralleles Verfahren der GEMA gegen Suno und OpenAI läuft ebenfalls in München. Für Musikschaffende, die sich vor Entwertung ihrer Arbeit durch KI sorgen, ist dieses Urteil ein wichtiger Meilenstein.

Relevanz für Deutschland

Dieses Verfahren hat unmittelbare Bedeutung für Deutschland. Es findet vor einem deutschen Gericht statt und betrifft die GEMA, die als Verwertungsgesellschaft die Rechte von über 90.000 Musikschaffenden in Deutschland vertritt. Das Urteil wird direkt beeinflussen, ob KI-Musikgeneratoren in Deutschland künftig Lizenzgebühren zahlen müssen. Darüber hinaus hat das Verfahren Signalwirkung für die gesamte EU, da das deutsche Urheberrecht in zentralen Punkten auf EU-Richtlinien basiert. Besonders relevant ist die Frage, ob die im EU-Urheberrecht vorgesehene Ausnahme für Text- und Data-Mining (Artikel 4 der DSM-Richtlinie) auch auf das Training von KI-Musikgeneratoren anwendbar ist. Die GEMA hat bereits ein zweites Verfahren gegen Suno und OpenAI eingeleitet, das ebenfalls in München verhandelt wird. Für deutsche Musikerinnen und Musiker geht es um die grundsätzliche Frage, ob ihre kreative Arbeit in der KI-Ära noch angemessen vergütet wird.

Faktencheck

Die Fakten sind durch offizielle Quellen umfassend bestätigt. Das Landgericht München I hat die Verhandlung und den Urteilstermin in zwei Pressemitteilungen dokumentiert (Aktenzeichen 42 O 763/25). Die GEMA bestätigt auf ihrer Website die Klage, die beteiligten Songs und die Rechtsargumente. Die Verschiebung des Urteilstermins vom 12. Juni auf den 31. Juli wurde von MLex und dem Gericht selbst bestätigt und als verwaltungstechnisch begründet erklärt. ZDF berichtet übereinstimmend über den Sachverhalt. Die Kanzlei Haerting dokumentierte die mündliche Verhandlung vom 9. März 2026 und bestätigte die Argumente beider Seiten. Die sechs Songs (Forever Young, Atemlos, Daddy Cool, Rasputin, Big in Japan, Mambo No. 5) werden von der GEMA und dem Gericht übereinstimmend genannt.

Quelle

  • https://www.gema.de/de/w/gema-klagt-gegen-suno-2026
  • https://www.justiz.bayern.de/gerichte-und-behoerden/landgericht/muenchen-1/presse/2026/11.php
  • https://www.mlex.com/mlex/articles/2481789
  • https://www.zdfheute.de/wirtschaft/suno-ki-musik-gema-urheberrecht-rechtsstreit-100.html
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