EU-Rat gibt grünes Licht für AI Act Omnibus - Deepfake-Verbot kommt, Hochrisiko-Fristen um 16 Monate verschoben
Was wirklich drin steht
Der Rat der Europäischen Union hat am 29. Juni 2026 die letzte Hürde für den sogenannten 'Digital Omnibus on AI' genommen und dem Gesetzespaket seine endgültige Zustimmung erteilt. Das Europäische Parlament hatte bereits am 16. Juni 2026 zugestimmt. Damit ist das Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen - die Verordnung wird in Kürze im Amtsblatt der EU veröffentlicht und tritt am dritten Tag nach der Veröffentlichung in Kraft. Der Omnibus ändert den EU AI Act in mehreren wesentlichen Punkten: Erstens werden die Pflichten für eigenständige Hochrisiko-KI-Systeme (Anhang III) vom 2. August 2026 auf den 2. Dezember 2027 verschoben - eine Verlängerung um 16 Monate. Für Hochrisiko-KI-Systeme, die in regulierte Produkte eingebettet sind (Anhang I), gilt die neue Frist 2. August 2028. Zweitens wird ein neues Verbot in Artikel 5 des AI Act eingefügt: KI-Systeme, die nicht-einvernehmliche sexuelle oder intime Inhalte erzeugen oder manipulieren, sowie solche die Material sexuellen Kindesmissbrauchs generieren, werden ausdrücklich verboten. Dieses Verbot tritt am 2. Dezember 2026 in Kraft. Drittens werden die KMU-Erleichterungen ausgeweitet: Unternehmen mit bis zu 750 Beschäftigten und einem Jahresumsatz von bis zu 150 Millionen Euro profitieren künftig von vereinfachten Compliance-Vorgaben, reduzierten Bußgeldern, Zugang zu regulatorischen Sandboxes und standardisierten Dokumentationsvorlagen. Viertens wird die Frist für die Einrichtung nationaler KI-Reallabore (Regulatory Sandboxes) auf den 2. August 2027 verschoben.
Unsere Einordnung
Diese Entwicklung verdient eine gelbe Bewertung, weil sie sowohl ermutigende als auch besorgniserregende Aspekte hat. Die gute Nachricht: Das Verbot von sogenannten Nudifier-Apps und KI-generiertem Missbrauchsmaterial schließt eine der bedrohlichsten Lücken im bisherigen AI Act. Dass dieses Verbot bereits im Dezember 2026 in Kraft tritt, zeigt politischen Willen zum Handeln bei den drängendsten Gefahren. Auch die Ausweitung der KMU-Erleichterungen ist sinnvoll - sie verhindert, dass kleine und mittlere Unternehmen von Compliance-Kosten erdrückt werden, während Großkonzerne diese problemlos stemmen können. Die besorgniserregende Seite: Die 16-monatige Verschiebung der Hochrisiko-Pflichten bedeutet konkret, dass KI-Systeme in besonders sensiblen Bereichen - etwa Kreditvergabe, Personalauswahl, Strafverfolgung oder medizinische Diagnostik - bis Dezember 2027 ohne die vorgesehenen Transparenz- und Überwachungspflichten betrieben werden können. Kritiker argumentieren, dass die EU damit dem Druck der Industrie nachgibt und den Schutz der Bürger hinauszögert. Die Verschiebung zeigt auch, dass viele Unternehmen schlicht nicht bereit waren, die Regeln fristgerecht umzusetzen - ein Zeichen dafür, wie komplex die Anforderungen sind und wie weit die Praxis der Theorie hinterherhinkt.
Relevanz für Deutschland
Für Deutschland ist diese Entwicklung in mehrfacher Hinsicht direkt relevant. Erstens: Die Bundesnetzagentur, die der Bundestag am 12. Juni 2026 per KI-Durchführungsgesetz (KI-MIG) zur zentralen deutschen KI-Aufsichtsbehörde bestimmt hat, bekommt durch die verschobenen Fristen mehr Zeit zum Aufbau der nötigen Kapazitäten und Expertise - ein Vorteil, denn die Behörde muss völlig neue Aufgaben übernehmen. Zweitens: Deutsche Mittelständler, die das Rückgrat der Wirtschaft bilden, profitieren von den erweiterten KMU-Schwellen. Unternehmen mit bis zu 750 Beschäftigten erhalten vereinfachte Vorgaben, was einen Großteil des deutschen Mittelstands einschließt. Drittens: Das Nudifier-Verbot adressiert ein wachsendes gesellschaftliches Problem auch in Deutschland, wo Fälle von KI-generierten Nacktbildern an Schulen zugenommen haben. Viertens: Die verschobene Frist für KI-Reallabore bis August 2027 gibt deutschen Behörden mehr Spielraum für den Aufbau dieser Testumgebungen, in denen Unternehmen KI-Systeme unter behördlicher Aufsicht erproben können. Fünftens: Die ursprüngliche Hochrisiko-Frist vom 2. August 2026 wäre in nur vier Wochen fällig gewesen - viele deutsche Unternehmen hätten diese Frist nicht einhalten können.
Faktencheck
Die endgültige Annahme durch den Rat am 29. Juni 2026 wird durch die offizielle Pressemitteilung des Rates der EU bestätigt. Die vorherige Abstimmung des Europäischen Parlaments am 16. Juni 2026 ist durch DataGuidance und mehrere Kanzlei-Analysen dokumentiert. Die konkreten Änderungen - Verschiebung der Hochrisiko-Fristen auf den 2. Dezember 2027 (Anhang III) und 2. August 2028 (Anhang I), das neue Nudifier-Verbot ab 2. Dezember 2026, die erweiterten KMU-Schwellen und die Reallabor-Verschiebung auf August 2027 - sind im Gesetzestext und in übereinstimmenden Analysen von Latham & Watkins, Gibson Dunn, DLA Piper und Deloitte dokumentiert. Die politische Einigung vom 7. Mai 2026 als Grundlage ist durch die Pressemitteilung des Rates vom selben Tag belegt.
Quelle
- • https://www.consilium.europa.eu/en/press/press-releases/2026/06/29/artificial-intelligence-council-gives-final-green-light-to-simplify-and-streamline-rules/
- • https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/en/ip_26_1024
- • https://ieu-monitoring.com/editorial/eu-council-gives-final-approval-to-ai-act-simplification-under-omnibus-vii/1244434
- • https://www.lw.com/en/insights/ai-act-update-eu-resolves-to-change-rules-and-extend-deadlines