EU AI Act: Deepfake-Kennzeichnung wird am 2. August Pflicht
Was wirklich drin steht
Am 2. August 2026, also in 13 Tagen, treten die Transparenzpflichten aus Artikel 50 des EU AI Act in Kraft. Die vier Kernpflichten: Erstens müssen KI-Systeme, die mit Menschen interagieren (Chatbots, virtuelle Assistenten), sich klar als KI zu erkennen geben, es sei denn, dies ist offensichtlich. Zweitens müssen Anbieter von generativer KI sicherstellen, dass synthetische Inhalte (Audio, Bild, Video, Text) sowohl maschinenlesbar markiert als auch als KI-generiert erkennbar sind. Drittens müssen Deepfakes, also KI-generierte oder manipulierte Bild-, Audio- oder Videoinhalte, als künstlich erzeugt gekennzeichnet werden. Viertens müssen Unternehmen offenlegen, wenn sie KI zur Emotionserkennung oder biometrischen Kategorisierung einsetzen. Die Transparenzpflichten gelten nicht nur für Hochrisiko-Systeme, sondern für alle KI-Systeme in diesen vier Anwendungsbereichen. Bei Verstößen drohen Bußgelder von bis zu 15 Millionen Euro oder 3 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes. Generative KI-Systeme, die bereits vor dem 2. August auf dem Markt waren, haben durch den Digital Omnibus bis zum 2. Dezember 2026 Zeit, die technische Markierungspflicht nach Artikel 50(2) umzusetzen. Die strengeren Regeln für Hochrisiko-KI-Systeme (etwa im Personalwesen oder in der Medizin) wurden auf Dezember 2027 beziehungsweise August 2028 verschoben.
Unsere Einordnung
Ab dem 2. August müssen Chatbots in der EU offenlegen, dass sie keine Menschen sind, und Deepfakes als KI-generiert gekennzeichnet werden. Für Verbraucher ist das eine gute Nachricht: Die Transparenzpflichten schaffen eine Grundlage dafür, KI-generierte Inhalte von menschlichen zu unterscheiden. Besonders die Deepfake-Kennzeichnung adressiert ein wachsendes Problem, denn synthetische Medien werden zunehmend für Desinformation und Betrug eingesetzt. Die Durchsetzung wird allerdings eine Herausforderung: Wer absichtlich Deepfakes zur Täuschung einsetzt, wird sich kaum freiwillig an die Kennzeichnungspflicht halten. Die eigentliche Wirkung liegt bei seriösen Anbietern und Plattformen, die nun Standards implementieren müssen. Kritisch zu sehen ist die Verschiebung der Hochrisiko-Pflichten auf 2027/2028, denn gerade KI im Personalwesen oder in der Medizin birgt die größten Risiken. Die Transparenzregeln sind ein notwendiger erster Schritt, aber nicht ausreichend.
Relevanz für Deutschland
Diese Deadline betrifft deutsche Unternehmen unmittelbar. Laut Umfragen sehen 56 Prozent der deutschen Unternehmen erheblichen Nachholbedarf bei der Umsetzung, und 74 Prozent der Firmen mit mehr als 250 Beschäftigten haben die Vorbereitungen noch nicht abgeschlossen. Das bedeutet: Jedes Unternehmen, das einen Chatbot auf seiner Website betreibt, muss in 13 Tagen sicherstellen, dass dieser sich als KI zu erkennen gibt. Marketingabteilungen, die KI-generierte Bilder oder Videos verwenden, müssen diese kennzeichnen. Die IHK München und der TÜV haben bereits Leitfäden veröffentlicht, und anwalt.de bietet Handlungsempfehlungen für den Mittelstand. Für Verbraucher in Deutschland bedeutet die Regelung mehr Transparenz im Alltag: Wenn ein Kundenservice-Chat, eine Produktbeschreibung oder ein Social-Media-Inhalt von KI stammt, muss das künftig erkennbar sein. Die Zuständigkeit für die Durchsetzung in Deutschland liegt bei der Bundesnetzagentur als nationale KI-Aufsichtsbehörde.
Faktencheck
Der Geltungsbeginn der Transparenzpflichten nach Artikel 50 am 2. August 2026 ist im EU AI Act selbst festgelegt und wird durch zahlreiche Rechtsanalysen bestätigt (Sidley Austin, Pearl Cohen, William Fry, Lexology). Die vier Kernpflichten (Chatbot-Offenlegung, Inhalts-Markierung, Deepfake-Kennzeichnung, Emotionserkennung) sind direkt aus dem Gesetzestext von Artikel 50 entnommen. Die Bußgeldhöhe von bis zu 15 Millionen Euro oder 3 Prozent des Umsatzes ist in Artikel 99 des EU AI Act geregelt. Die Übergangsfrist für bestehende generative KI-Systeme bis Dezember 2026 stammt aus dem Digital Omnibus, der am 8. Juli 2026 unterzeichnet wurde. Die Umfragedaten zur mangelnden Vorbereitung deutscher Unternehmen stammen aus der Berichterstattung von Sage und TÜV Consulting. Die Zuständigkeit der Bundesnetzagentur als nationale KI-Aufsichtsbehörde ist durch das KI-Aufsichtsgesetz geregelt.
Quelle
- • https://artificialintelligenceact.eu/article/50/
- • https://artificialintelligenceact.eu/transparency-rules-article-50/
- • https://datamatters.sidley.com/2026/06/24/eu-ai-act-transparency-obligations-preparing-for-compliance-by-2-august-2026/
- • https://www.anwalt.de/rechtstipps/eu-ki-verordnung-2026-was-unternehmen-bis-2-august-umsetzen-muessen-271804.html