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EU AI Act: Transparenzpflicht für KI gilt ab 2. August

Was wirklich drin steht

Die EU-Omnibus-Verordnung (EU) 2026/1744 wurde am 24. Juli 2026 im Amtsblatt der EU veröffentlicht und ist am 27. Juli in Kraft getreten. Sie ändert den EU AI Act in mehreren wesentlichen Punkten. Die wichtigste sofortige Auswirkung: Die Transparenzpflichten nach Artikel 50 treten wie geplant am 2. August 2026 in Kraft. Ab diesem Datum müssen Anbieter und Betreiber von KI-Systemen erstens Nutzer informieren, wenn sie mit einem KI-System interagieren (etwa bei Chatbots), zweitens KI-generierte Inhalte maschinenlesbar kennzeichnen, insbesondere Deepfakes mit Wasserzeichen versehen, und drittens bei Emotionserkennung und biometrischer Kategorisierung die betroffenen Personen informieren. Gleichzeitig verschiebt die Omnibus-Verordnung die Fristen für Hochrisiko-KI-Systeme: Für eigenständige Hochrisiko-Systeme nach Annex III gilt nun der 2. Dezember 2027 (statt August 2026), für KI in regulierten Produkten nach Annex I der 2. August 2028. Neu hinzugekommen ist ein explizites Verbot von sogenannten 'Nudifier'-Apps, also KI-Systemen, die ohne freiwillige, ausdrückliche Einwilligung intime Bilder erzeugen oder manipulieren. Dieses Verbot sowie das Verbot von KI-generiertem Kindesmissbrauchsmaterial gelten ab dem 2. Dezember 2026. Bei Verstößen gegen die Transparenzpflichten drohen Bußgelder von bis zu 35 Millionen Euro oder 7 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes.

Unsere Einordnung

Ab dem 2. August müssen alle KI-Systeme in der EU als solche gekennzeichnet sein. Bei Verstößen drohen Bußgelder bis zu 35 Millionen Euro. Die EU-Omnibus-Verordnung hat die Fristen für Hochrisiko-KI zwar um 16 Monate verschoben, die Transparenzpflichten aber bewusst beibehalten. Die Priorität ist klar: Zuerst kommt, was Verbraucher direkt schützt. Chatbots müssen sich als KI zu erkennen geben, Deepfakes brauchen Wasserzeichen. Gleichzeitig verbietet die Verordnung ab Dezember 2026 'Nudifier'-Apps, die ohne Einwilligung intime Bilder erzeugen. Für die Einordnung wichtig: Die Verschiebung der Hochrisiko-Fristen ist kein Einknicken, sondern eine pragmatische Anpassung. Harmonisierte Standards und Prüfstellen fehlten schlicht noch. Die Transparenzpflichten dagegen erfordern keine komplexe technische Zertifizierung, sondern klare Kommunikation. Für Menschen, die sich vor unkontrollierter KI sorgen, ist das ein konkretes Signal: Die EU handelt, mit Fristen und spürbaren Strafen.

Relevanz für Deutschland

Für deutsche Unternehmen ist die Frist unmittelbar relevant: Wer KI-Systeme einsetzt oder anbietet, muss ab dem 2. August die Transparenzpflichten erfüllen. Das betrifft Chatbots im Kundenservice, KI-generierte Texte in Medien und Marketing sowie Systeme zur Emotionserkennung. Die IHK Nürnberg und andere Kammern haben bereits Leitfäden veröffentlicht. Allerdings hat Deutschland die nationale Aufsichtsbehörde für den EU AI Act noch nicht vollständig etabliert, was die praktische Durchsetzung in den ersten Monaten erschweren könnte. Unabhängig davon gelten die Pflichten ab dem Stichtag. Deutsche Unternehmen sollten besonders die Kennzeichnung von KI-generierten Inhalten prüfen: Viele Firmen nutzen bereits KI für Produktbeschreibungen, Kundenkommunikation oder Bildgenerierung, ohne dies transparent zu machen. Ab August ist das bußgeldbewehrt.

Faktencheck

Die Verordnung (EU) 2026/1744 ist im EUR-Lex-Amtsblatt vollständig einsehbar und bestätigt alle genannten Daten und Fristen. Die Transparenzpflichten nach Artikel 50 ab dem 2. August 2026 werden von der IHK Nürnberg, Gibson Dunn und governance-ai-act.de übereinstimmend dokumentiert. Die Verschiebung der Hochrisiko-Fristen auf Dezember 2027 (Annex III) und August 2028 (Annex I) ist in der Verordnung selbst festgelegt und wird von allen juristischen Analysen bestätigt. Die Bußgeldhöhe von bis zu 35 Millionen Euro für Verstöße gegen Transparenzpflichten ergibt sich aus Artikel 99 des EU AI Act, der durch die Omnibus-Verordnung nicht geändert wurde. Das Verbot von 'Nudifier'-Apps ab Dezember 2026 ist als neuer Absatz in Artikel 5 aufgenommen.

Quelle

  • https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2026/1744/oj?locale=de
  • https://www.ihk-nuernberg.de/meldungen/details/eu-ai-act-transparenz-und-kennzeichnungspflichten-ab-2-august
  • https://www.gibsondunn.com/eu-ai-act-omnibus-agreement-postponed-high-risk-deadlines-and-other-key-changes/
  • https://governance-ai-act.de/wissen/eu-ai-act-august-2026-was-gilt/
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