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EU-Rat gibt grünes Licht für AI-Act-Vereinfachung: Hochrisiko-KI-Fristen um 16 Monate verschoben, neue Regeln gegen KI-generierte Intimbilder

Was wirklich drin steht

Am 29. Juni 2026 hat der Rat der Europäischen Union das sogenannte Digital Omnibus on AI endgültig verabschiedet - das erste Änderungspaket zum EU AI Act seit dessen Verabschiedung im Juni 2024. Zuvor hatte das Europäische Parlament am 16. Juni zugestimmt. Am 7. Mai hatten Rat, Parlament und Kommission die politische Einigung erzielt. Die wichtigsten Änderungen: Erstens werden die Compliance-Fristen für Hochrisiko-KI-Systeme deutlich verschoben. Eigenständige Hochrisiko-KI-Systeme (Anhang III, z.B. KI in Personalauswahl, Kreditwürdigkeitsprüfung, Strafverfolgung) müssen nun erst ab dem 2. Dezember 2027 statt dem 2. August 2026 die Anforderungen erfüllen - eine Verschiebung um 16 Monate. Produktintegrierte Hochrisiko-KI (Anhang I, z.B. in Medizinprodukten, Aufzügen, Funkgeräten) wird von August 2027 auf August 2028 verschoben. Zweitens bleiben die Transparenzpflichten nach Artikel 50 unverändert auf dem 2. August 2026 - dieser Termin gilt und ist durchsetzbar. Drittens wird ein neues Verbot eingeführt: Ab dem 2. Dezember 2026 sind sogenannte 'Nudifier'-Anwendungen verboten - KI-Systeme, die ohne ausdrückliche Einwilligung sexuell explizite oder intime Bilder, Videos oder Audioinhalte erzeugen oder manipulieren. Auch die KI-gestützte Erzeugung von Material zum sexuellen Missbrauch von Kindern wird explizit verboten. Viertens wird der vereinfachte Compliance-Rahmen für KMU auf Unternehmen mit bis zu 750 Beschäftigten und 150 Millionen Euro Jahresumsatz ausgeweitet - deutlich mehr als die bisherige Schwelle. Die Vorteile umfassen vereinfachte Leitfäden, reduzierte Bußgelder, Zugang zu regulatorischen Sandboxen und standardisierte Dokumentationsvorlagen. Fünftens wird die Nutzung von DSGVO-Sonderkategorien personenbezogener Daten (z.B. Gesundheitsdaten, biometrische Daten) erleichtert, soweit dies zur Erkennung und Minderung von Verzerrungen (Bias) in KI-Modellen notwendig ist.

Unsere Einordnung

Diese Entwicklung verdient eine grüne Bewertung, weil sie zeigt, dass die EU-Regulierung pragmatisch und anpassungsfähig ist - keine starre Bürokratie, sondern ein lernfähiges System. Die beruhigende Seite: Die 16-monatige Fristverlängerung für Hochrisiko-KI gibt Unternehmen - insbesondere KMU - dringend benötigte Zeit, ihre Compliance-Systeme aufzubauen, ohne überstürzt minderwertige Lösungen zu implementieren. Die erweiterte KMU-Definition (bis 750 Mitarbeiter) schützt einen großen Teil des deutschen Mittelstands vor unverhältnismäßigem Verwaltungsaufwand. Die besorgniserregende Seite ist begrenzt: Kritiker könnten argumentieren, dass jede Verzögerung das Risiko birgt, dass unregulierte Hochrisiko-KI-Systeme länger im Einsatz bleiben. Dem steht jedoch entgegen, dass die Transparenzpflichten nach Artikel 50 wie geplant am 2. August 2026 in Kraft treten - die grundlegenden Offenlegungspflichten bleiben bestehen. Besonders positiv: Das Verbot von KI-generierten Intimbildern ohne Einwilligung schließt eine gefährliche Lücke und schützt potenziell Millionen von Menschen vor digitaler Gewalt.

Relevanz für Deutschland

Für Deutschland ist dieses Änderungspaket von unmittelbarer praktischer Bedeutung. Erstens: Deutsche Unternehmen, die KI in Personalauswahl, Kreditwürdigkeitsprüfung oder im Gesundheitswesen einsetzen, gewinnen 16 Monate zusätzliche Vorbereitungszeit. Das betrifft Tausende von Unternehmen, die sich derzeit auf den August-2026-Termin vorbereitet haben und nun bis Dezember 2027 Zeit haben. Zweitens: Die erweiterte KMU-Definition (bis 750 Mitarbeiter, 150 Mio. Euro Umsatz) ist für den deutschen Mittelstand entscheidend. Viele mittelständische Unternehmen, die zuvor als 'zu groß' für Erleichterungen galten, profitieren nun von vereinfachten Verfahren. Drittens: Die Bundesnetzagentur als nationale KI-Aufsichtsbehörde muss ihre Umsetzungspläne anpassen. Die Pflicht, bis August 2026 mindestens eine regulatorische Sandbox einzurichten, wird auf August 2027 verschoben. Viertens: Das Nudifier-Verbot ab Dezember 2026 ist für die deutsche Strafverfolgung relevant, da KI-generierte Intimbilder - oft als 'Deepfake-Pornografie' bezeichnet - in Deutschland zunehmend zu einem Problem werden, insbesondere unter Jugendlichen. Fünftens: Die Transparenzpflichten nach Artikel 50, die am 2. August 2026 in Kraft treten, erfordern, dass KI-generierte Inhalte als solche gekennzeichnet werden. Deutsche Medien und Content-Plattformen müssen bis dahin ihre Systeme angepasst haben.

Faktencheck

Die endgültige Verabschiedung des Digital Omnibus on AI durch den EU-Rat am 29. Juni 2026 ist durch die offizielle Pressemitteilung des Rates dokumentiert. Die vorherige Zustimmung des EU-Parlaments am 16. Juni und die politische Einigung am 7. Mai sind ebenfalls durch offizielle EU-Quellen belegt. Die konkreten Fristverschiebungen - Anhang III von August 2026 auf Dezember 2027, Anhang I von August 2027 auf August 2028 - werden übereinstimmend von DLA Piper, Inside Global Tech, Gibson Dunn, Latham & Watkins und ComplianceHub berichtet. Das unveränderte Inkrafttreten der Transparenzpflichten nach Artikel 50 am 2. August 2026 wird von mehreren Quellen bestätigt. Das neue Nudifier-Verbot ab Dezember 2026 und die erweiterte KMU-Definition (750 Mitarbeiter, 150 Mio. Euro) werden konsistent in allen analysierten Quellen dokumentiert.

Quelle

  • https://www.consilium.europa.eu/en/press/press-releases/2026/06/29/artificial-intelligence-council-gives-final-green-light-to-simplify-and-streamline-rules/
  • https://www.consilium.europa.eu/en/press/press-releases/2026/05/07/artificial-intelligence-council-and-parliament-agree-to-simplify-and-streamline-rules/
  • https://knowledge.dlapiper.com/dlapiperknowledge/globalemploymentlatestdevelopments/2026/The-Digital-AI-Omnibus-Proposed-deferral-of-high-risk-AI-obligations-under-the-AI-Act
  • https://www.insideglobaltech.com/2026/05/28/eu-ai-act-update-timeline-relief-targeted-simplification-and-new-prohibitions/
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