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EU AI Act: Chatbots müssen sich ab 2. August als KI offenlegen

Was wirklich drin steht

Am 2. August 2026 treten die Transparenzpflichten aus Artikel 50 des EU AI Act in Kraft. Ab diesem Datum gelten drei zentrale Pflichten: Erstens müssen Anbieter von KI-Systemen, die direkt mit Menschen interagieren (Chatbots, Sprachassistenten, konversationelle KI-Agenten), sicherstellen, dass Nutzer spätestens bei der ersten Interaktion darüber informiert werden, dass sie mit einer KI kommunizieren. Zweitens müssen Anbieter generativer KI sicherstellen, dass ihre Outputs mit maschinenlesbaren Markierungen versehen werden, die eine Erkennung als KI-generiert ermöglichen. Drittens müssen KI-generierte oder manipulierte Inhalte, die reale Personen realistisch darstellen (Deepfakes), deutlich als künstlich erzeugt oder manipuliert gekennzeichnet werden. Bei Verstößen drohen Bußgelder von bis zu 15 Millionen Euro oder 3 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes. Die Durchsetzung erfolgt durch die nationalen Marktüberwachungsbehörden der 27 Mitgliedstaaten. Wichtig: Während andere Hochrisiko-Pflichten des AI Act durch den Digital Omnibus auf Dezember 2027 beziehungsweise August 2028 verschoben wurden, blieben die Artikel-50-Transparenzpflichten von der Verschiebung ausgenommen. Am 20. Juli 2026 veröffentlichte die Kommission ergänzende Leitlinien zu den Transparenzpflichten.

Unsere Einordnung

In fünf Tagen müssen alle Chatbots in der EU offenlegen, dass hinter ihnen eine KI steckt, und Deepfakes müssen als solche gekennzeichnet werden. Das ist eine direkte Antwort auf eine der häufigsten Sorgen rund um KI: dass Menschen manipuliert werden, ohne zu wissen, dass sie es mit einer Maschine zu tun haben. Die Pflichten sind klar formuliert und betreffen jeden Chatbot-Anbieter, der in der EU tätig ist, unabhängig vom Firmensitz. Realistisch betrachtet werden viele große Anbieter wie OpenAI, Google und Anthropic die Kennzeichnungspflicht bereits erfüllen, da ihre Chatbots sich in der Regel als KI vorstellen. Die größere Herausforderung liegt bei kleineren Anbietern und bei der technischen Umsetzung der maschinenlesbaren Markierung für KI-generierte Inhalte. Für die Deepfake-Kennzeichnung fehlen noch einheitliche technische Standards. Die Verschiebung anderer AI-Act-Pflichten zeigt, dass die EU bei Transparenz bewusst keine Kompromisse eingeht.

Relevanz für Deutschland

Für Deutschland ist der 2. August ein konkretes Datum mit unmittelbaren Folgen. Jedes deutsche Unternehmen, das einen Chatbot einsetzt, von der Sparkasse bis zum Online-Shop, muss sicherstellen, dass Nutzer bei der ersten Interaktion erfahren, dass sie mit einer KI sprechen. Die Bundesnetzagentur als zuständige Marktüberwachungsbehörde wird die Einhaltung überwachen. Für deutsche Verbraucher bedeutet die Regelung mehr Klarheit: Wer mit einem Kundenservice-Bot spricht, wird das künftig wissen. Für Unternehmen wie DeepL, Aleph Alpha oder die KI-Startups in Berlin und München bedeutet es konkrete Compliance-Pflichten bei der Kennzeichnung ihrer Outputs. Besonders relevant ist die Deepfake-Kennzeichnungspflicht im Vorfeld der Bundestagswahl 2029 und angesichts der zunehmenden Verbreitung von KI-generierten Inhalten in sozialen Medien. Deutschland hat mit dem BSI und der BNetzA bereits die institutionelle Infrastruktur für die Durchsetzung.

Faktencheck

Die Transparenzpflichten aus Artikel 50 des EU AI Act sind direkt im Gesetzestext verankert und durch die offizielle FAQ-Seite der Europäischen Kommission vom 20. Juli 2026 bestätigt. Das Inkrafttreten am 2. August 2026 ergibt sich aus dem Zeitplan des AI Act (Verordnung 2024/1689). Die Bußgeldhöhe von bis zu 15 Millionen Euro oder 3 Prozent des Jahresumsatzes stammt aus Artikel 99 des AI Act. Die Verschiebung der Hochrisiko-Pflichten durch den Digital Omnibus (unterzeichnet am 8. Juli 2026) bei gleichzeitiger Beibehaltung der Artikel-50-Pflichten wird von Greenberg Traurig, ComplianceHub und dem EU Artificial Intelligence Act-Portal übereinstimmend dokumentiert. Die drei Kernpflichten (Chatbot-Offenlegung, maschinenlesbare Markierung, Deepfake-Kennzeichnung) werden in allen Quellen konsistent dargestellt.

Quelle

  • https://digital-strategy.ec.europa.eu/en/faqs/transparency-obligations-under-article-50-ai-act
  • https://www.gtlaw.com/en/insights/2026/6/deepfakes-chatbots-ai-generated-text-european-commission-details-transparency-obligations-under-the-ai-act
  • https://artificialintelligenceact.eu/transparency-rules-article-50/
  • https://compliancehub.wiki/eu-ai-act-article-50-transparency-digital-omnibus-2026/
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