Amnesty International warnt: EU-„Vereinfachung“ der Tech-Gesetze gefährdet Grundrechte
Was wirklich drin steht
Amnesty kritisiert, dass die EU-Vorschläge zur „Vereinfachung“ von Technologiegesetzen in Wirklichkeit Bürgerrechte zurückrollen. Die Verschiebung der AI-Act-Deadlines für Hochrisiko-Systeme bedeutet weniger Aufsicht über KI-Systeme bei Biometrie, Strafverfolgung und Grenzmanagement.
Unsere Einordnung
Amnesty hat hier einen wichtigen Punkt: „Vereinfachung“ klingt harmlos, kann aber bedeuten, dass Schutzmaßnahmen wegfallen. Konkret geht es um KI-Systeme, die Gesichter erkennen, Verdächtige bewerten oder Asylentscheidungen unterstützen. Wenn diese Systeme länger ohne Aufsicht laufen, können Fehler und Diskriminierung länger unentdeckt bleiben. Gleichzeitig muss man sehen: Die Regulierung kommt — nur später als geplant.
Relevanz für Deutschland
Deutsche Polizei und Bundespolizei setzen bereits KI-gestützte Gesichtserkennung ein. Der AI Act sollte hier klare Regeln schaffen — die Verzögerung betrifft direkt den Schutz deutscher Bürger.
Faktencheck
Amnestys Kritik bezieht sich konkret auf die EU-Parlamentsentscheidung vom 26.03.2026. Die Angaben zu den Hochrisiko-Kategorien entsprechen dem offiziellen AI Act Text.
Quelle
- • Amnesty International Statement 04/2026
- • EU AI Act Amendment 26.03.2026
- • Bundesdatenschutzbeauftragter Jahresbericht 2025